Zahlst du zu viel Miete?

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Wurde dein Mietvertrag nach dem 01.03.2025 abgeschlossen?
Frage 1 / 13

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FAQ

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen: Die Nettokaltmiete darf zu Mietbeginn höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d ff. BGB). Dieser Rechner basiert auf dem Dortmunder Mietspiegel 2025/2026 (Laufzeit 01.01.2025 bis 31.12.2026). Dortmunder Mietspiegel 2025/2026

Seit wann gilt die Mietpreisbremse in Dortmund?

Seit dem 1. März 2025 ist Dortmund Teil der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW. Damit greift die Mietpreisbremse für Mietverträge, die ab diesem Datum abgeschlossen wurden. Für ältere Verträge gilt sie nicht.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Das ist die übliche Nettokaltmiete für vergleichbare Wohnungen – also die Miete ohne Heiz- und Betriebskosten sowie ohne Möblierungs- oder Stellplatzzuschläge. Ausgangspunkt ist der Mittelwert der jeweiligen Baualtersklasse im Mietspiegel; je nach Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage kommen Zu- oder Abschläge hinzu.

Für welche Wohnungen gilt der Rechner nicht?

Der Mietspiegel gilt für Wohnungen von 20 bis 145 m² und weist Baujahresklassen nur bis einschließlich 2019 aus – für jüngere Gebäude lässt sich daraus keine Vergleichsmiete ableiten. Ausgenommen sind außerdem Neubauten (erstmals ab Oktober 2014 vermietet), umfassend modernisierte Wohnungen, möblierte Wohnungen, Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Substandard-Wohnungen (kein WC in der Wohnung oder Bad nicht vom Vermieter eingebaut). In diesen Fällen ist der Rechner nur eine grobe Orientierung.

Warum fragt der Rechner nach der Miete des Vormieters?

Lag die Miete des Vormieters bereits über der zulässigen Höchstmiete, darf der Vermieter sie weiterverlangen (§ 556e BGB). Das kann das Ergebnis kippen, deshalb wird sie abgefragt. Maßgeblich ist die Nettokaltmiete, die der Vormieter im letzten Jahr vor Ende seines Vertrags geschuldet hat; Erhöhungen aus genau diesem letzten Jahr zählen nicht mit. Du darfst die Vormiete beim Vermieter erfragen – er muss sie dir unaufgefordert mitteilen, wenn er sich darauf beruft (§ 556g Abs. 1a und Abs. 3 BGB). Kennst du sie nicht, rechnet die Mietlupe ohne diesen Bestandsschutz.

Zählt eine Ausstattung, die ich selbst eingebaut habe?

Nein. Der Mietspiegel berücksichtigt Ausstattungsmerkmale und Modernisierungen nur, wenn sie vom Vermieter eingebracht bzw. durchgeführt wurden. Hast du das Parkett selbst verlegt oder das Bad auf eigene Kosten erneuert, darf dafür kein Zuschlag angesetzt werden – antworte in diesen Fällen mit „Nein“.

Was kann ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Du kannst die überhöhte Miete gegenüber dem Vermieter in Textform rügen (z. B. per E-Mail) und ab Zugang der Rüge unter Umständen zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Für die Zeit davor besteht kein Anspruch – es lohnt sich also, nicht zu lange zu warten. Für eine verbindliche Prüfung wende dich an einen Mieterverein oder die Verbraucherzentrale NRW.

Was haben Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist damit zu tun?

Die Mieterschutzverordnung enthält neben der Mietpreisbremse zwei weitere Instrumente: die Kappungsgrenze (Bestandsmieten dürfen in drei Jahren um höchstens 15 % statt 20 % steigen) und die verlängerte Kündigungssperrfrist (acht statt drei Jahre nach Umwandlung in Eigentumswohnungen). Dieser Rechner prüft nur die Mietpreisbremse bei Mietbeginn.

Ersetzt dieser Rechner eine Rechtsberatung?

Nein. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis des Dortmunder Mietspiegels. Für eine verbindliche Bewertung wende dich an einen Mieterverein, eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Mietrecht oder die Verbraucherzentrale NRW.